Immer wieder führt außergewöhnlicher Starkregen in einzelnen Regionen der Stadtgebiete zu Überschwemmungen. Dabei werden Keller und andere tief liegende Räume überflutet, weil Gebäude nicht ausreichend gegen Rückstau aus der Kanalisation geschützt sind. Hohe Schäden an Gebäuden und beim Hausrat sind oftmals die Folge. Das Abpumpen des Wassers, das Reinigen der Räume und das Beheben der Schäden machen viel Arbeit und kosten Geld.
Diese Unannehmlichkeiten kann der Immobilieneigentümer vermeiden, wenn er seine Immobilie entsprechend den technischen Möglichkeiten und den geltenden Vorschriften gesichert hat. Zudem ist er nach geltendem Recht – auch gegenüber seinen Mietern – für Schäden haftbar, die auf dem Fehlen dieser Sicherungen beruhen. In diesem Zusammenhang bedarf es insofern nicht einmal eines Hinweises in der kommunalen Satzung, als auch nach § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Neufassung vom 07.08.2009 (bisher § 18b WHG) der Grundstückseigentümer als „Betreiber einer Abwasseranlage“ diese nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bauen und betreiben muss.
Die Versicherungen können somit Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Mangelnde Vorsorge kann also teuer werden!
Haben Sie Entwässerungseinrichtungen oder planen Sie den Einbau dieser unterhalb der Rückstauebene (i.d.R. Straßenoberkante), so beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Wählen Sie die richtigen
Rückstausicherungen:
Sanitäre Entwässerungsgegenstände und Bodenabläufe
unterhalb der Rückstauebene sind mit einer Hebeanlage
(DIN EN 12056-1 und DIN 1986-100) zu entwässern. In
Fällen untergeordneter Nutzung kann unter bestimmten
Voraussetzungen alternativ ein Rückstauverschluss
verwendet werden (DIN EN 13564).
2. Achten Sie
auf den richtigen Einbauort für Ihren
Rückstauverschluss.
Es dürfen nur die Ablaufstellen unterhalb der
Rückstauebene geschützt werden. Leitungen aus
Obergeschossen und Dachentwässerungen müssen ungehindert
ablaufen können. Bauen Sie deshalb den
Rückstauverschluss auf keinen Fall in den
Revisionsschacht der Hauptgrundleitung ein. Dadurch würde
bei Rückstau Ihre gesamte Entwässerungsanlage abgesperrt
und bei Regen sogar Dachflächenwasser rückwärts in Ihre
Hausentwässerung geleitet.
3. Sorgen Sie für
eine regelmäßige und fachkundige Inspektion und
Wartung,
damit Ihre Rückstausicherungen im Bedarfsfall auch
funktionieren. Nehmen Sie selbst Ihren Rückstauverschluss
einmal im Monat in Augenschein und betätigen Sie den
Notverschluss. Die Wartung, d. h. die Entfernung von
Schmutz und Ablagerungen, die Prüfung von Dichtungen, die
Kontrolle der Mechanik, das Feststellen der Dichtheit und
die Funktionsprüfung sollte zweimal im Jahr durch eine
Fachfirma im Rahmen eines Wartungsvertrag durchgeführt
werden.
4. Für Revisionsschächte gelten
folgende Besonderheiten.
Liegen bei Revisionsschächten außerhalb von Gebäuden
die Schachtdeckel unterhalb der Rückstauebene, sind diese
wasserdicht und innendruckfest auszuführen, sofern die
Leitungen in den Schächten offen verlaufen. Innerhalb von
Gebäuden ist die Abwasserleitung durch einen Schacht
geschlossen mit abgedichteter Reinigungsöffnung zu
führen.
5. Kellerlichtschächte
sollten mindestens 10 bis 15 cm über das umgebende
Gelände hochgezogen werden, um das Eindringen von
Oberflächenwasser zu verhindern. Dies gilt auch für die
oberste Stufe von Kellerabgängen. Die Kellereingangstür
sollte eine Schwelle von 10 bis 15 cm Höhe erhalten. Die
relativ geringen Niederschlagsmengen von nicht
überdachten Kellerabgängen können meist versickert
werden. Ist dies nicht möglich und muss der Ablauf an die
Grundstücksentwässerungsanlage angeschlossen werden, ist
er gegen Rückstau zu sichern.
6. Regenwassernutzanlagen
Sollte der Überlauf an die Mischwasserkanalisation
angeschlossen sein, ist dieser zwingend gegen Rückstau zu
sichern, da ansonsten eine Verunreinigung durch
Schmutzwasser droht.
Bitte beachten Sie diese Hinweise und Anregungen in Ihrem eigenen Interesse. Sie bieten einen sicheren Schutz gegen Überschwemmungsschäden bei Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz.
Weitere Nachrichten zur Rückstausicherung und generell zum Entwässerungssystem finden Sie auch auf unserer Internetseite unter der Rubrik Presse.



