Immonet.de Redaktionstipp EM-Fußballparty:

Was ist im eigenen Zuhause erlaubt?

16.05.2008

In gut drei Wochen ist Anpfiff! Am 7. Juni 2008 beginnt die Fußball-Europameisterschaft. Wer möchte da nicht gerne die Spiele im eigenen Zuhause verfolgen und die Auftritte der Deutschen Nationalmannschaft ausgiebig bejubeln? Aber Vorsicht: Bei hoher Lautstärke und Partylärm ist allerdings Ärger vorprogrammiert. Damit sich Ihre Nachbarn auch nicht gestört fühlen, sagt Ihnen die Redaktion des Immobilienportals Immonet.de, was Sie bei der heimischen EM-Party in punkto Lautstärke beachten sollten.


Der Countdown läuft

Anfang Juni werden sich vermutlich wieder – ähnlich wie bei der Fußball-Weltmeisterschaft vor zwei Jahren – die Straßen der Großstädte in ein schwarz-rot-goldenes Farbenmeer verwandeln. Jedoch sind die Fan-Massen beim „Public Viewing“ auf öffentlichen Plätzen nicht jedermanns Sache. Zahlreiche Fans verfolgen die Spielübertragungen lieber im heimischen Wohnzimmer und verwandeln dieses zu einem Ort, an dem gemeinsam gefiebert, gelitten und gejubelt wird. Gerne wird dann auch im Anschluss an einen Erfolg des DFB-Teams gefeiert. Doch allzu lautstarkes Bejubeln von Ballack und Co. kann Folgen haben: Zwischen 22 und 6 Uhr können Ihnen aufgrund nächtlichen Störungen durchaus genervte Nachbarn die Polizei ins Haus schicken. Denn der nach wie vor weit verbreitete Irrglaube, dass einmal im Monat lautstark gefeiert werden darf, ist falsch. Das „Recht auf Party“ gibt es nicht – Auch nicht während der Fußball-Europameisterschaft.



Ruhezeiten einhalten – auch wenn der Ball rollt

Generell gilt: Als Mieter müssen Sie die jeweils vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten. Diese werden je nach lokaler Vereinbarung zwischen 12 und 15 Uhr definiert und gelten zudem von 22 bis 6 Uhr. Dann ist auch bei Fußballfans trotz Jubel-Stimmung „Zimmerlautstärke“ gefordert. In Sachen Einhaltung konkurrieren hier Bundes- und Landesgesetze. Teilweise haben Städte sogar eigene Nachtruhezeiten, beispielsweise von 20 bis 22 Uhr als vorgelagerte Abendruhe festgelegt. Nachts reicht jedoch der bundesweit geltende § 117 des Ordnungswidrigkeitgesetzes, um der Polizei eine Handhabe zum Einschreiten zu geben.


Immonet-Tipp: Holen Sie sich Auskünfte über die örtlichen Ruhezeiten bei Ihrem Ordnungsamt. Generell sollten Sie trotz Fußballfieber und Feierlaune darauf achten, dass die Zimmerlautstärke nicht überschritten wird und die Fenster geschlossen sind.


Das Wohnzimmer als Fußball-EM-Fanstudio

Wer Zuhause mit Gleichgesinnten die Spielübertragungen verfolgen und im Anschluss eine EM-Party im Wohnzimmer feiern möchte, der sollte die Nachbarn rechtzeitig informieren. Am Besten persönlich oder durch einen entsprechenden Aushang im Hausflur, denn oftmals stimmt dieses Vorwarnen die Nachbarn freundlich, wenngleich die Vorankündigung kein Freibrief für übermäßigen Lärm ist.


Fühlen Sie sich vom Partylärm gestört, dann sollten Sie erst einmal den „störenden“ Nachbarn auf die Lautstärke ansprechen. Oftmals hilft bereits ein freundlicher Hinweis. Stoßen Sie jedoch trotz zahlreicher Versuche auf taube Ohren, müssen Sie den Vermieter einschalten. Dieser ist verpflichtet, für Ruhe im Haus zu sorgen. Denn lauter Partylärm kann gegen die Hausordnung und den Mietvertrag verstoßen. Der Mieter kann daraufhin abgemahnt und bei weiteren Verstößen fristlos gekündigt werden. Zudem kann ein Bußgeld folgen.


Vielleicht sollte man aber auch als Fußball-Laie während der EM-Zeit etwas toleranter sein und sich nicht über jeden Jubelschrei oder über ein bisschen Partyspaß – der in Maßen die Zimmerlautstärke überschreitet – beschweren. Denn spätestens wenn im Finale das entscheidende Tor für die deutsche Fußball-Nationalmannschaft fällt, wird es in nahezu allen deutschen Wohnzimmern ganz schön laut. Und dann könnte das neue „Sommermärchen“ auch bei Fußball-Muffeln für gute Laune sorgen.



Tags: immonet
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