Hamburg, 11. Juni 2008 – Das Grillen zählt zum
„Lieblingssport“ der Deutschen. Gerade die herrlichen
Sommertemperaturen und die EM-Euphorie locken derzeit
nicht nur eingefleischte Fußballfans in die Gärten, um
mit Freunden die Siege der deutschen
Fußball-Nationalmannschaft bei einer Grillparty
ordentlich zu feiern. Dann verbreiten sich allerdings auch
Qualmwölkchen und Bratwurstduft über Kleingärten, auf
Balkonen und Freiflächen in Wohngebieten. Die Redaktion
des Immobilienportals Immonet.de (www.immonet.de) gibt
Tipps, wie Sie mit der richtigen Ausrüstung und durch das
Einhalten von Regeln sowie Absprachen mit Ihren Nachbarn
für eine entspannte Grillparty sorgen können.Die
perfekte Feuerstelle
Bevor es losgeht, haben Grill-Meister beim Kauf des
passenden Geräts die Qual der Wahl. Denn dann stellt sich
die Frage, ob es ein Holzkohle-, Elektro- oder Gasgrill
sein soll. Der Vorteil von Elektro und Gas: hier spart man
sich das mühsame Anzünden und zudem entwickelt sich die
Hitze um einiges schneller. Außerdem lässt sich bei
einsetzendem Regen das Grillevent einfach in die Wohnung
verlagern – und zudem hält sich die
„Geruchsbelästigung“ in Grenzen. Eingefleischte
Grill-Fans hingegen schwören auf den typischen
„Grillgeschmack“ der Holzkohle. Nachteil: Die Kohle
muss cirka eine halbe Stunde glühen, bevor der Grillspaß
losgehen kann. Auf jeden Fall sollte jedoch eine
vorhandene TÜV-, DIN- oder GS-Plakette Aufschluss über
die Qualität des Geräts geben.Die gesetzlichen Tücken
des sommerlichen Grillvergnügens „Grillen ist in den
Sommermonaten durchaus üblich und muss, wenn nicht die
Wesentlichkeitsgrenze überschritten wird, generell
geduldet werden“, so geht es aus einem Beschluss des LG
München I vom 12. Januar 2004 (AZ. 15 S 22735/03) hervor.
Demnach darf im Garten sowie auf dem Balkon grundsätzlich
gegrillt werden. Wenn überhaupt, dann finden sich
entsprechende Verbotsklauseln in der Hausordnung. Nach
Ansicht des LG Essen (Urteil vom 07.02.2002 – 10 S
438/01) ist aber ein generelles Grillverbot in der
Hausordnung eines Mehrfamilienhauses sachgerecht und somit
wirksam. Fehlt die entsprechende Regelung in der
Hausordnung, gilt das Gebot der gegenseitigen
Rücksichtsnahme. Das heißt praktisch: Die Bewohner
müssen trotz Grillbedürfnis den Mitmietern gewähren,
das Wochenende ohne Qualm auf dem Balkon und in der
Wohnung zu genießen!Wenn Grillen eingeschränkt erlaubt
ist – wo verlaufen die Grenzen? Ebenfalls fordert das
OLG Oldenburg (AZ. 13 U 53/02) Rücksichtsnahme auf die
Nachbarn. Sobald die Raumsituation beengt ist, müssen
Nachbarn das Grillen – welches nicht nur mit Gerüchen,
sondern auch mit Geräuschen verbunden ist – nach 22 Uhr
nicht hinnehmen. Ein viermaliges Grillen während der
Sommermonaten ist durchaus üblich und zu dulden. Das
Amtsgericht Bonn (AZ. 6 C 545/96) hat in einem Urteil vom
29. April 1997 entschieden, dass Mieter von
Mehrfamilienhäusern sogar in der Zeit von April bis
September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse
grillen dürfen. Voraussetzung: Mitmieter im Haus müssen
48 Stunden vorab informiert werden.Wer also plant, bei
jedem EM-Spiel den Grill anzuwerfen, der dürfte das
Höchstmaß überschreiten. Oftmals kann man jedoch
bereits unnötigen Ärger im Vorfeld vermeiden, indem die
Nachbarn rechtzeitig über die geplante Grillparty
informiert werden. Dennoch sollte man trotz EM-Euphorie
auf die Nachbarn Rücksicht nehmen und die Freude über
viele Tore und Würstchen vor dem Grill nicht ganz
ungehemmt ausleben.
Immonet.de Redaktionstipp
EM-Grillparty daheim
11.06.2008
Angaben zum Unternehmen
Immonet.de
Birgit Schweikart, Leitung Corporate Communications
Beim Strohhause 27
20097 Hamburg
Deutschland
Tel: +49 (0)40/347-28935
Fax: +49 (0)40/347-28888
eMail:
presse@immonet.de
http://www.immonet.de/...
Firmenbeschreibung
Über Immonet.de: Mit mehr als 950.000 aktuellen Angeboten online und 1,8 Mio. Besuchern auf der Website pro Monat ist Immonet.de eines der führenden Immobilienportale in Deutschland. Die 100-prozentige Tochtergesellschaft von Axel Springer bietet gewerblichen und privaten Kunden eine reichweitenstarke und crossmediale Immobilienvermarktung aus einer Hand – mit über 60 Zeitungspartnern. Deutschlands Internetnutzer wählten Immonet.de 2009 sowohl zum beliebtesten („Onlinestar“) als auch zum besten Immobilienportal („Website des Jahres“). Die Kampagnen von Immonet.de wurden ebenfalls mehrfach mit Kreativpreisen ausgezeichnet, 2009 u. a. mit dem Ramses in Gold und beim ADC Festival.
zum Firmenprofil »»
Immonet.de
Birgit Schweikart, Leitung Corporate Communications
Beim Strohhause 27
20097 Hamburg
Deutschland
Tel: +49 (0)40/347-28935
Fax: +49 (0)40/347-28888
eMail:
presse@immonet.de
http://www.immonet.de/...
Firmenbeschreibung
Über Immonet.de: Mit mehr als 950.000 aktuellen Angeboten online und 1,8 Mio. Besuchern auf der Website pro Monat ist Immonet.de eines der führenden Immobilienportale in Deutschland. Die 100-prozentige Tochtergesellschaft von Axel Springer bietet gewerblichen und privaten Kunden eine reichweitenstarke und crossmediale Immobilienvermarktung aus einer Hand – mit über 60 Zeitungspartnern. Deutschlands Internetnutzer wählten Immonet.de 2009 sowohl zum beliebtesten („Onlinestar“) als auch zum besten Immobilienportal („Website des Jahres“). Die Kampagnen von Immonet.de wurden ebenfalls mehrfach mit Kreativpreisen ausgezeichnet, 2009 u. a. mit dem Ramses in Gold und beim ADC Festival.
zum Firmenprofil »»



