Hamburg, 3. Juni 2008 – Bei Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine ist es längst selbstverständlich, dass Kunden ganz genau erfahren, wie effizient der Energieeinsatz ist. Bei Wohngebäuden wurde dies bisher außer Acht gelassen. Das ändert sich jetzt mit dem Energieausweis grundlegend: Dieser wird ab dem 1. Juli 2008 schrittweise bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden Pflicht. Die Redaktion des Immobilienportals Immonet.de (www.immonet.de) sagt, warum Sie sich bereits frühzeitig um einen Ausweis bemühen sollten.
Energieausweis – kurz und knapp
Alle älteren Gebäude, die vermietet oder verkauft werden, müssen ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis haben. Dieser Stichtag gilt für Wohngebäude, die bis zum Ende 1965 erbaut wurden. Eigentümer neuerer Gebäude haben bis zum 1. Januar 2009 Zeit. Hintergrund: Der Energieausweis soll genau aufzeigen, wie hoch die Heiz- um Warmwasserkosten eines Objekts sind und kann so in Zeiten hoher Preise für Öl und Gas ein entscheidendes Kriterium für Kauf- und Mietinteressenten sein.
Konkret gibt der Energieausweis die energetische Qualität des Gebäudes an, beinhaltet allgemeine Gebäudedaten und auf einer übersichtlichen Farbskala wird der Energieverbrauswert des Jahres dargestellt. Liegen die im Energieausweis verzeichneten Werte „im grünen Bereich“, dann ist der energetische „Ist-Zustand“ des Gebäudes sehr gut. Interessierte Mieter oder Käufer sollten bei Werten im „roten Bereich“ den Erwerb gut überlegen, denn die Heizkosten könnten sich bei diesem Objekt verdoppeln oder sogar verdreifachen.
Verbrauchs- oder
Bedarfsausweis?
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: als
Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Wer sich jedoch bis zum 1.
Oktober 2008 für einen Energieausweis entscheidet, der
hat noch die volle Wahlfreiheit zwischen den beiden
Ausweisvarianten. Dabei gibt der verbrauchsorientierte
Ausweis den Energieverbrauch der Gebäudenutzer für
Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre an. Nachteil
dieses Ausweises: Die Kennwerte sind abhängig vom
individuellen Heiz- und Wohnverhalten der
Bewohner.
Beim Bedarfsausweis hingegen ermittelt ein Fachmann unabhängig vom Nutzerverhalten die energetische Qualität des Gebäudes und erlaubt somit die Vergleichbarkeit von Wohngebäuden. Hier wird die „Gebäudehülle“ – also Wände, Fenster, Dach und Wärmedämmung – sowie die Bauphysik und Anlagentechnik des Gebäudes berücksichtigt. Dieser Bedarfsausweis wird ab Oktober für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten Pflicht, die nicht das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen. Egal, ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – beide Ausweisvarianten müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen enthalten.
Einsparpotenziale
erzielen
Der Vorteil des Energiepasses für Vermieter: Wer den
energetischen Stand seines Gebäudes möglichst bald in
Erfahrung bringt, der kann vor einem geplanten Verkauf
oder Neuvermietung, durch eine in sich abgestimmte
Sanierung seine Immobilie aufwerten. Hierzu bieten
beispielsweise das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausführkontrolle (BAFA), die KfW Förderbank sowie die
Bundesländer Programme zur Förderung an.
Energieberatung, die konkrete Hinweise zu baulichen
Maßnahmen bietet, kann man bei Verbraucherzentralen
anfragen.
Frühzeitig aktiv werden lohnt sich
Ab den Stichtagen haben sowohl Käufer als auch Mieter das Recht, den Ausweis vorgelegt zu bekommen. Eigentümer, die den Interessenten den entsprechenden Ausweis nicht zugänglich machen, müssen bei einer Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen! Daher sollten Sie lieber schon früher aktiv werden, denn womöglich werden Sie beim Verkauf oder Vermietung Ihrer Wohnimmobilie schon jetzt gefragt – unabhängig davon, ob der Energieausweis für den entsprechenden Gebäudetyp bereits verpflichtend ist.



