Im Mietvertrag werden die Weichen gestellt.
Vermieter von Wohnraum dürfen sich nur auf den
„Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten
Haushalte in Deutschland“ beziehen.
Die Mieterhöhung berechnet sich wie folgt:
Neuer Indexstand : alter Indexstand x 100 - 100 =
prozentuale Steigerung.
Übrigens, falls der Index
sinkt, kann der Mieter die Absenkung der Miete im selben
Verhältnis verlangen.
Allerdings können Vermieter einer Absenkung leicht
vorbeugen.
„Wie das funktioniert, wie Mieten nach Mietspiegel oder Vergleichsmieten angepasst werden können, was bei Modernisierungsmaßnahmen möglich ist und vieles mehr, erfahren Vermieter in meinem Vermieter-Ratgeber Mehr Moneten mit Mieterhöhung“, so Thomas Trepnau, der erfahrene Fachbuchautor und Vermieter-Trainer.
Vermieter sind oft verunsichert,
welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden
dürfen.
Gerade jetzt, wo Mieter mit hohen Nachzahlungen
konfrontiert werden, passiert es häufig, dass
Abrechnungen über Mietnebenkosten Anwälten und
Mietervereinen vorgelegt werden.
Sind die Kosten
der Hausschwamm- oder Vermieter-Rechtschutzversicherung
umlagefähig? Muss der Mieter die Kosten für die
Beseitigung von Sperrmüll übernehmen.
Kleinste Fehler führen oft zu langjährigem Ärger.
„Das kann vermieden werden. Der beste Schutz ist eine
korrekte Abrechnung. Wie die erstellt wird, lesen Sie in
der soeben erschienen, druckfrischen neuen Auflage meines
Buches Rechne mit Deinem Mieter ab! Betriebskosten, die
zweite Miete“ ,so Thomas Trepnau, „oder besuchen Sie
meinen Nebenkosten-Workshop.“
Von Thomas Trepnau
bisher erschienen:
Das Geheimnis der feuchten Wand – Mietminderung ISBN
978-3-98-130490-9
Mehr Moneten mit Mieterhöhung ISBN 978-3-98-130493-0
Rechne mit Deinem Mieter ab! Betriebskosten, die zweite
Miete ISBN 978-3-00-031155-0
V.i.S.d.P. und Ihr
Ansprechpartner:
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info@trepnau.net
http://www.trepnau.net



