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Mietminderung wegen Wohnungsmängeln – des Mieters ultimative Waffe

Doch oft ist sie stumpf, denn die behaupteten Mängel sind bei weitem nicht immer minderungsfähig

08.10.2009

Regensburg. – Immer häufiger sehen sich Vermieter mit Mietminderungen konfrontiert
„Mieter behaupten Mängel oder Fehler an der Mietsache entdeckt zu haben und mindern deshalb die Miete. Doch nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt zur Mietminderung.“, so Thomas Trepnau.
Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen hundert Vermietern geholfen hat, zeigt in seinem Buch, welche Vorkehrungen getroffen werden können, um Mietminderungen zu vermeiden.

So läuft der Mieterverein ins Leere
Bereits bei Abschluss des Mietvertrages und der Erstellung des Übergabeprotokolls werden die Weichen gestellt. Fallstricke können leicht umgangen werden. „Das Risiko Opfer eines Mietminderungsanspruches zu werden, kann jeder Vermieter erheblich reduzieren“, so Thomas Trepnau, „andernfalls kann eine Mietminderung bis zu 100 % der Miete auffressen.“
Wie sich Vermieter schützen, so der Autor, ist in seinem Buch beschrieben. „Befolgen Sie einfach nur Schritt für Schritt von dem, was dort steht. Mehr brauchen Sie nicht zu tun.“

Um wie viel Prozent darf gemindert werden?
Es gibt keine allgemein gültigen Regeln über die Höhe der Mietminderung. Sie muss angemessen sein. Je stärker sich der Mangel auswirkt, desto mehr kann der Mieter die Miete kürzen. Einen Anhaltspunkt zur Berechnung der Höhe der Mietminderung liefert die sogenannte „Hamburger Tabelle“. In ihr ist für jeden Raum in der Wohnung ein Wert festgelegt, der den Wohnwert in Prozenten ausdrückt. Diese Tabelle ist Bestandteil des Buches.

Mietminderungstabelle
Befindet sich ein Bordell im Haus, kann bis zu 30% gemindert werden. Lässt sich das Wohnzimmer nur bis durchschnittlich 15 Grad Celsius erwärmen, sind ebenfalls 30% Mietminderung möglich. Fällt die Heizung während der Heizperiode komplett aus, so sind Mietminderungen sogar bis zu 100% möglich.
„Von „A“ wie Abwasser, bis „Z“ wie Zugluft sind alphabetisch sortiert über 100 Einzelfälle beispielhaft mit der jeweiligen Minderungsquote in der beigefügten Mietminderungstabelle angeführt“, so der Autor. „Schauen Sie dort einfach nach, wenn es erforderlich wird.“

Vermieter-Tipps Schlag auf Schlag
Themen wie Schimmelbildung, feuchte Wände, Lärm, Heizungsausfall, undichte Fenster und vieles mehr werden im Buch ausführlich beleuchtet. Wichtige Informationen über die Entstehung und Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden werden geliefert. Der Autor zeigt, wie auch der Mieter zur Vermeidung von Mängeln in die Pflicht genommen werden kann, und welche Konsequenzen ihm drohen, wenn er diese Pflichten ignoriert
.
„Schützen Sie sich als Vermieter – schließlich geht es um Ihr Geld.“ Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat bundesweit hunderte von Seminaren für tausende von Teilnehmern durchgeführt. Unzählige Male hat er gemeinsam mit seinen Teilnehmern deren Probleme diskutiert und Lösungen gefunden.

Mieteinnahmen zu 100 Prozent sichern
„Mein Ziel war es, alle nötigen Schritte leicht nachvollziehbar zu beschreiben“, erklärt Thomas Trepnau. Deshalb habe er sich um klare, leicht verständliche Worte bemüht. Das Resultat spricht für sich: „Jeder Vermieter kann nach der Lektüre schnell und sicher einschätzen, ob eine Mietminderung berechtigt ist und wie er die unberechtigte Mietminderung abwehrt.“
Kein Vermieter braucht auf seine rechtmäßigen Ansprüche verzichten.

Nützliche Werkzeuge im Paketset
Das Buch mit kostenloser CD-Rom ist im Buchhandel erhältlich, bei allen bekannten Online-Buchshops und natürlich auf der Homepage des Autors.
Die kostenlos mitgelieferte CD-ROM beinhaltet nützliche Werkzeuge wie einen praxisbewährten Mietvertrag, einen Musterbrief zur Zurückweisung der Minderung, ein Übernahme- und Übergabeprotokoll sowie einen Formulierungsvorschlag zur Kleinreparaturklausel.


V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner:
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info@trepnau.net
http://www.trepnau.net



Tags: dach, feucht, feuchte, feuchtigkeit, heizungsausfall, hochwasser, lärm, mietkürzung, mietminderung, minderungsquote, schimmel, schimmelbildung, wand, wohnungsmängel
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Immobilien & Bauen > Inland - 13.03.2011 - Thomas Trepnau

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