Regensburg. – Immer häufiger sehen sich Vermieter
mit Mietminderungen konfrontiert
„Mieter behaupten Mängel oder Fehler an der Mietsache
entdeckt zu haben und mindern deshalb die Miete. Doch
nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt zur
Mietminderung.“, so Thomas Trepnau.
Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen hundert
Vermietern geholfen hat, zeigt in seinem Buch, welche
Vorkehrungen getroffen werden können, um Mietminderungen
zu vermeiden.
So läuft der Mieterverein ins
Leere
Bereits bei Abschluss des Mietvertrages und der Erstellung
des Übergabeprotokolls werden die Weichen gestellt.
Fallstricke können leicht umgangen werden. „Das Risiko
Opfer eines Mietminderungsanspruches zu werden, kann jeder
Vermieter erheblich reduzieren“, so Thomas Trepnau,
„andernfalls kann eine Mietminderung bis zu 100 % der
Miete auffressen.“
Wie sich Vermieter schützen, so der Autor, ist in seinem
Buch beschrieben. „Befolgen Sie einfach nur Schritt für
Schritt von dem, was dort steht. Mehr brauchen Sie nicht
zu tun.“
Um wie viel Prozent darf gemindert
werden?
Es gibt keine allgemein gültigen Regeln über die Höhe
der Mietminderung. Sie muss angemessen sein. Je stärker
sich der Mangel auswirkt, desto mehr kann der Mieter die
Miete kürzen. Einen Anhaltspunkt zur Berechnung der Höhe
der Mietminderung liefert die sogenannte „Hamburger
Tabelle“. In ihr ist für jeden Raum in der Wohnung ein
Wert festgelegt, der den Wohnwert in Prozenten ausdrückt.
Diese Tabelle ist Bestandteil des Buches.
Mietminderungstabelle
Befindet sich ein Bordell im Haus, kann bis zu 30%
gemindert werden. Lässt sich das Wohnzimmer nur bis
durchschnittlich 15 Grad Celsius erwärmen, sind ebenfalls
30% Mietminderung möglich. Fällt die Heizung während
der Heizperiode komplett aus, so sind Mietminderungen
sogar bis zu 100% möglich.
„Von „A“ wie Abwasser, bis „Z“ wie Zugluft sind
alphabetisch sortiert über 100 Einzelfälle beispielhaft
mit der jeweiligen Minderungsquote in der beigefügten
Mietminderungstabelle angeführt“, so der Autor.
„Schauen Sie dort einfach nach, wenn es erforderlich
wird.“
Vermieter-Tipps Schlag auf Schlag
Themen wie Schimmelbildung, feuchte Wände, Lärm,
Heizungsausfall, undichte Fenster und vieles mehr werden
im Buch ausführlich beleuchtet. Wichtige Informationen
über die Entstehung und Vermeidung von
Feuchtigkeitsschäden werden geliefert. Der Autor zeigt,
wie auch der Mieter zur Vermeidung von Mängeln in die
Pflicht genommen werden kann, und welche Konsequenzen ihm
drohen, wenn er diese Pflichten ignoriert
.
„Schützen Sie sich als Vermieter – schließlich geht
es um Ihr Geld.“ Dieser Rat kommt aus berufenem Munde.
Thomas Trepnau hat bundesweit hunderte von Seminaren für
tausende von Teilnehmern durchgeführt. Unzählige Male
hat er gemeinsam mit seinen Teilnehmern deren Probleme
diskutiert und Lösungen gefunden.
Mieteinnahmen zu
100 Prozent sichern
„Mein Ziel war es, alle nötigen Schritte leicht
nachvollziehbar zu beschreiben“, erklärt Thomas
Trepnau. Deshalb habe er sich um klare, leicht
verständliche Worte bemüht. Das Resultat spricht für
sich: „Jeder Vermieter kann nach der Lektüre schnell
und sicher einschätzen, ob eine Mietminderung berechtigt
ist und wie er die unberechtigte Mietminderung
abwehrt.“
Kein Vermieter braucht auf seine rechtmäßigen Ansprüche
verzichten.
Nützliche Werkzeuge im Paketset
Das Buch mit kostenloser CD-Rom ist im Buchhandel
erhältlich, bei allen bekannten Online-Buchshops und
natürlich auf der Homepage des Autors.
Die kostenlos mitgelieferte CD-ROM beinhaltet nützliche
Werkzeuge wie einen praxisbewährten Mietvertrag, einen
Musterbrief zur Zurückweisung der Minderung, ein
Übernahme- und Übergabeprotokoll sowie einen
Formulierungsvorschlag zur Kleinreparaturklausel.
V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner:
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info@trepnau.net
http://www.trepnau.net



