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Vermieterschutzkartei Deutschland: „Wir plädieren für die Abschaffung asymm

Schluss mit asymmetrischen Kündigungsfristen bei Mietverträgen!

16.12.2009

Stuttgart. – Fehlzünder, Rumpel-Regierung, Eiertänzer ... nein, sonderlich schmeichelhaft klingen sie gewiss nicht, die „Arbeits-Zwischenzeugnisse”, die zurzeit von vielen Seiten auf die neue schwarz-gelbe Regierungsmannschaft in Berlin niederprasseln. Dabei hatte für Angela Merkel und Guido Westerwelle eigentlich alles recht vielversprechend angefangen: ein Wahlsieg, wenn auch knapp, und damit die Konstellation, nach der sich beide Politiker und die sie tragenden Parteien jahrelang unverhohlen ausgesprochen hatten. Aber statt eines schwungvollen Neuanfangs mit Glanz und Gloria kommt es nicht wenigen Beobachtern so vor, als habe die gerade erst geschmiedete Koalition beim Loslegen das Brems- mit dem Gaspedal verwechselt.

Matthias Heißner und Pasquale Aquino von der Vermieterschutzkartei Deutschland (VSK) machen aus ihrer Überzeugung keinen Hehl: Sie hoffen, dass CDU und FDP in die Erfolgsspur finden, und das tunlichst rasch: „Schließlich wurden im Koalitionsvertrag Beschlüsse verankert, die den Interessen von Deutschlands Vermietern entgegenkommen und die aus unserer Sicht dringend angepackt werden müssen.”


Private Wohnraumvermietung kann in Deutschland die Existenz kosten

Das Hoffen auf ein politisches Durchgreifen beim aktuellen Mietrecht gründet bei Matthias Heißner auf praktischen, authentischen Erfahrungswerten. Denn als Geschäftsführer der VSK erlebt er fast jeden Tag, wie nervenaufreibend und kostspielig, ja bisweilen sogar existenzbedrohend es sein kann, in Deutschland Wohnraum zu vermieten: „Von allen Übeln, die einem Vermieter widerfahren können, sind Mietnomaden zweifellos der ,größte anzunehmende Unfall’: Sie geben im Vorfeld des Einzugs hinterhältig, aber zugleich ausgesprochen überzeugend vor, solvente, ordentliche Mieter zu sein. Wenn sie allerdings erst mal eingezogen sind, bleiben die Mietzahlungen prompt aus – und darüber hinaus bleibt die Wohnung selbst oftmals auf der Strecke.”

Denn diese Betrüger, so bilanziert Matthias Heißner weiter, prellten den Hausbesitzer nicht nur um die Miete. Oftmals packe diese Vandalen die blinde Zerstörungswut, und die Wohnung sei schlechterdings nicht mehr zu vermieten, da völlig demoliert und unbewohnbar – wenn man diese üblen Zeitgenossen überhaupt losgeworden sei. Was sich angesichts der extrem langsam mahlenden juristischen Mühlen quälend lange hinziehen und so die finanziellen Reserven eines Vermieters erheblich angreifen könne. Unterm Strich treffe den Wohnungseigentümer gleich ein mehrfacher wirtschaftlicher Schaden: die entgangene Miete, die hohen Gerichtskosten im Zuge der Räumungsklage und die gesalzene Rechnung, die dem Vermieter von den Baufirmen nach der Beseitigung der Wohnungsschäden präsentiert und in der Regel von niemandem ersetzt werde. Vielen, besonders den kleineren Vermietern, breche solch ein Schicksal finanziell das Genick.

„Wenn gegen diese Missstände nicht schärfer vorgegangen wird, wird das Mietwohnungsangebot auf Dauer gefährlich sinken – zum Nachteil ehrlicher Mieter, ”, befürchtet Pasquale Aquino, der bei der VSK eine Führungsposition inne hat und die Wichtigkeit eigenverantwortlicher Vorbeugung betont: „Wir führen eine aktualisierte, bundesweite Kartei, in der Mietbetrüger aller Art aufgelistet werden. Oftmals tingeln solche Preller dreist und unerkannt von Ort zu Ort, begünstigt durch das lasche Melderecht. Schöpft ein argwöhnischer Vermieter bei einem zwielichtigen Wohnungsbewerber jedoch Verdacht, kann er als unser Kunde unter bestimmten Umständen Einblick in die Kartei nehmen und solche schwarzen Schafe rechtzeitig erkennen. Denn Mietnomaden sind wie AIDS – beides darf man erst gar nicht an sich ranlassen.”


Schluss mit asymmetrischen Kündigungsfristen bei Mietverträgen!

Von besonderer Bedeutung ist für Pasquale Aquino die Forderung, die von Seiten der FDP in den Koalitionsverhandlungen eingebracht und im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden ist: die Angleichung der Kündigungsfristen. Die aktuelle, noch von der rot-grünen Bundesregierung beschlossene „asymmetrische” Fristenregelung ist für Pasquale Aquino nicht länger hinnehmbar: „Während ein Mieter innerhalb von drei Monaten nach der von ihm ausgesprochenen Kündigung die Wohnung verlassen darf, müssen Vermieter, abhängig von der Gesamtwohndauer eines Mieters, oft viel länger abwarten. Für sie gilt diese Drei-Monats-Frist nur bei Verträgen, die nicht länger als fünf Jahre Bestand hatten. Hat ein Mieter die Wohnung länger bewohnt, verlängern sich für den Vermieter die Fristen staffelweise in Drei-Monats-Schritten. Das ist nicht fair.”

Denn auch wenn Mietnomaden und andere Mietbetrüger sicherlich in der Minderheit seien, könne es keinem Vermieter zugemutet werden, bei berechtigtem Eigenbedarf ein Jahr und länger zur Passivität verurteilt zu sein, so Pasquale Aquino weiter. „Schließlich fußt so ein Eigenbedarf in der Regel auf guten, nachvollziehbaren Gründen. Vermieter – gerade die rein privaten oder so genannten kleinen unter ihnen – sind auch nur Menschen. Und daher haben sie Recht darauf, innerhalb einer angemessen kurzen Frist auf ihr Eigentum zugreifen zu können.”

Die Liberalen drängen darauf, dass das geltende Mietrecht reformiert wird. Besonders die Angleichung der Kündigungsfristen hat sich die Partei auf die Fahnen geschrieben – und damit erwartungsgemäß beim Mieterbund blanke Empörung ausgelöst. Matthias Heißner und Pasquale Aquino können diese Ablehnung indessen nicht nachvollziehen: „Auch wenn sowohl Mieter als auch Vermieter demnächst dieselbe dreimonatige Kündigungsfrist in Anspruch nehmen, so können doch gesetzliche Härtefallklauseln festgeschrieben werden, um in speziellen Fällen die Folgen einer Wohnungskündigung für einen ,alteingesessenen’ Mieter sozial abzufedern. Im Grunde aber sind wir der Auffassung, dass gerade ein marktgerechteres Mietrecht unterm Strich für die Mieter Vorteile bringt. Denn die besten und günstigen Wohnungen gibt es immer dort, wo es sich für Vermieter noch lohnt, in Mietwohnraum zu investieren – ohne dass er befürchten muss, von den Fallstricken eines überreglementierten Marktes erwürgt zu werden. Gerade diese nicht gerade abwegige Befürchtung treibt immer mehr Vermieter zu der Konsequenz, lieber ganz auf das Vermieten zu verzichten. Und diese Verknappung und damit zwangsläufig Verteuerung des Mietwohnungsangebots kann letzten Endes doch wohl kaum im Sinne von ehrlichen Mietern sein.”

V.i.S.d.P. und Ihre Ansprechpartner:
Matthias Heißner / Pasquale Aquino
Sigmaringer Straße 49
70567 Stuttgart
Fon: (07 11) 9 97 60 79-79
Fax: (07 11) 9 97 60 79-99
E-Mail: aquino@vermieterschutzkartei.de
Web: http://www.vermieterschutzkartei.de


Boiler Plate | Unternehmensportrait

Die Vermieterschutzkartei Deutschland GmbH & Co. KG unterhält ihren Firmensitz in Stuttgart. Das Unternehmen sammelt Negativauskünfte über Schuldner in einer permanent aktualisierten Datenbank. In diese Daten können registrierte Mitglieder Einsicht nehmen, sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Mitglied können juristische und natürliche Personen werden, sofern sie mindestens eine Wohneinheit zur Vermietung anbieten. Das Unternehmen empfiehlt seinen Mitgliedern im Bedarfsfall bundesweit Rechtsanwälte, die sich auf das Mietrecht spezialisiert und ihre Expertise in der Praxis unter Beweis gestellt haben.


VSK Deutschland Vermieterschutz von A-Z



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