PR Trend > Pressemitteilung > Immobilien & Bauen > Vermietung
DieWaDa GmbH - Warndatenbank im Mietwesen beantwortet Vermieterfragen

Welchen Versicherungsabschluss kann und sollte der Vermieter vom Mieter fordern?

11.07.2008

Das Unternehmen für den Vermieterschutz „DieWaDa GmbH - Warndatenbank im Mietwesen“ lässt Vermieterfragen durch den Experten Ralf Schönberger beantworten: Vermieter sollten schon bei Vertragsabschluss festlegen, dass der Mieter zwingend eine Haftpflicht-Versicherung abschließen muss, wenn er in der Wohnung ein oder mehrere Aquarien aufstellen möchte. Eine private Haftpflicht-Versicherung kann bereits für einen Betrag von ca. 67 € im Jahr abgeschlossen werden.

Sollten Vermieter Möbel mit vermieten, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, dann sollten sie auf den Abschluss einer Hausrat-Versicherung bestehen. Damit sind sowohl die Vermieter als Eigentümer der Möbel als auch die Mieter im Falle eines Einbruchs oder bei Vandalismus weitestgehend auf der sicheren Seite.

Die Notwendigkeit einer separaten Versicherung einer Einbauküche, die durch den Vermieter eingebaut wurde, sollte bei dem Versicherer des Gebäudes unbedingt erfragt werden. In Fällen, in denen eine „Schrankwand der Einbauküche“ als Trennwand in einem Raum dient, zählt die gesamte Einbauküche in den Versicherungsbereich der allgemeinen Gebäude-Versicherung, die vom Vermieter immer abzuschließen ist.

Hat der Mieter im Schadensfall keine Hausrat- bzw. Haftpflicht-Versicherung, läuft er Gefahr mit seinem gesamten Vermögen zu haften.



Weitere Informationen hierzu befinden sich in der Rubrik Experten-Tipps auf der Webseite der „DieWaDa GmbH - Warndatenbank im Mietwesen“.

Die Termine an denen Experten für die Beantwortung von Fragen rund um Vermietung und Vermieterschutz am Telefon zur Verfügung stehen, finden in unregelmäßigem Rhythmus statt und werden von der „DieWaDa GmbH – Warndatenbank im Mietwesen“ auf ihrer Webseite kurzfristig bekannt gegeben. Fragen können aber auch per E-Mail an kontakt@diewada.de gestellt oder direkt an Herrn Schönberger ra.schoenberger@yahoo.de gerichtet werden.


Angaben zum Unternehmen
Die.Wa.Da GmbH
Maria Luise Erdell

Ludwig-Erhard-Str. 10
50129 Bergheim
Deutschland

Tel: 01805 166 690 (gebührenpflichtig)
Fax: 01805 895 180 (gebührenpflichtig)

eMail:
info@diewada.de
http://www.diewada.de

Firmenbeschreibung

DieWaDa GmbH - Warndatenbank im Mietwesen (vormals Vpaz® GmbH), das erste und deutschlandweite, einzigartige Unternehmen für den Vermieterschutz, ein legales und rechtssicheres Netzwerk für alle Vermieter. Das Unternehmen pflegt eine eigene Datenbank für alle Vermieter, in der vertragsbrüchige Mieter gespeichert sind und steht unter der Aufsicht der Datenschutzbeauftragten in NRW. Eingetragen und beauskunftet werden ausschließlich harte Fakten aus der Immobilienwirtschaft, wie z.B. rechtskräftige Urteile, Vollstreckungsbescheide, Anzeigen und sonstige Titel mit Aktenzeichen, die durch Mieter entstanden sind. Beauskunftet wird auch die öffentliche Schuldnerliste aller Amtsgerichte Deutschlands. Auskunft erhalten Vermieter bei Neuvermietungen, ohne dass die Mietinteressenten davon unterrichtet werden oder zustimmen müssen, da ausschließlich nachweislich harte Fakten gespeichert und beauskunftet werden.

zum Firmenprofil  »»

Immobilien & Bauen > Vermietung - 21.08.2008 - Die.Wa.Da GmbH

Steigende Energiepreise bringen Vermieter und Mieter gleichsam in Zahlungsschwierigkeiten

Vermieter sind in den meisten Fällen der Vermietungen vom Gesetzgeber her verpflichtet, Energie zum Heizen bereitzustellen und zu liefern, was auch häufig für die Bereitstellung von Warmwasser gilt. Das bedeutet, dass der Vermieter beim Energielieferanten sehr oft in die finanzielle Vorlage für den Mieter geht, besonders wenn die Kosten so ... weiter lesen »