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"Treuhandkonten, warum?"

Vermieter und Verwalter sollten sich vor dem Vorwurf der Veruntreuung schützen

18.06.2008

Vermieter und Verwalter begehen häufig den Fehler Mietern nur ein Konto zur Zahlung aller Kaltmiet-, Betriebs- und Heizkosten anzugeben. Kommt ein Vermieter dann in Zahlungsprobleme - ob verschuldet oder unverschuldet - wird in vielen Fällen das laufende Mietkonto gesperrt oder gar gepfändet. Der Vermieter oder der Verwalter sieht sich dann außerstande die notwendigen laufenden Zahlungen für die Mieter vorzunehmen.

Die Rechtsabteilung der DieWaDa GmbH – Warndatenbank im Mietwesen rät allen Vermietern dringend: Schützen Sie sich vor dem Vorwurf der Unterschlagung oder Hinterziehung. Bringen Sie ihren Mieter nicht in vermeidbare Schwierigkeiten, dass Heizung, Wasser und Strom abgeschaltet werden, weil keine Zahlungen mehr von der Bank ausgeführt werden.

Der Tipp: Legen Sie sich zwei Konten an, eines für die Kaltmiete, über das Sie auch die Darlehen und Reparaturen abwickeln und ein weiteres Konto als Treuhand-Konto, über das ausschließlich die Betriebskosten der Wohnung/en abgewickelt werden. So genannte Treuhand-Konten sind vor dem Zugriff jedes Gläubigers eines Vermieters zugunsten der Miete geschützt. Die darauf befindlichen Gelder werden vom Vermieter lediglich verwaltet und sind nicht sein Eigentum.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Homepage der DieWaDa GmbH unter Vermieter-Infos.



Tags: betriebskosten, kaution, mietkonto, treuhandkonto, vermieter, verwalter
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