Vermieter sind in den meisten Fällen der Vermietungen vom Gesetzgeber her verpflichtet, Energie zum Heizen bereitzustellen und zu liefern, was auch häufig für die Bereitstellung von Warmwasser gilt. Das bedeutet, dass der Vermieter beim Energielieferanten sehr oft in die finanzielle Vorlage für den Mieter geht, besonders wenn die Kosten so rapide steigen, wie das in der letzten Zeit der Fall war. Bekommt der Vermieter die mietvertraglich vereinbarten Heiz- und Betriebskosten nicht, ist das Desaster auch für den Vermieter schon nach wenigen Monaten, wenn nicht schon nach wenigen Wochen, klar vorgezeichnet.
Das Ergebnis wird
zum „Rattenschwanz“:
- Keine Zahlungseingänge auf das Mietkonto des
Vermieters,
- keine Zahlung der Bank mehr an den
Energielieferanten,
- keine Lieferung von Energie an den Vermieter, der jedoch
laut Gesetz zur Lieferung an den Mieter verpflichtet
ist.
Für den Vermieter wird die Lage dann besonders schwierig, wenn es in Mehrfamilienhäusern Mieter gibt, die ihren gesamten Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis nachkommen können, und damit das Recht auf ordnungsgemäße Energielieferung haben. Der Vermieter hat dann keine andere Möglichkeit als das eigene Kapital einzusetzen.
Aufgrund der aufgezeigten unstrittigen Erkenntnisse sind alle Vermieter und Verwalter gut beraten, getrennte Konten für die Miete und die Betriebs- und Heizkosten einzurichten. Letztgenanntes sollte unbedingt immer als Treuhandkonto geführt werden, das ausschließlich zu Gunsten der Mieter angelegt und geführt wird und damit unpfändbar für Dritte ist, falls Sie als Vermieter oder Verwalter finanziell ins Schlingern geraten sollten. Auf der Homepage der DieWaDa GmbH finden Sie weitere Informationen zum Treuhandkonto unter http://www.diewada.de/content/news.php?mode=news&id=123 .



