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Selten bekannt –

nicht alle Wohnungsmängel berechtigen zur Mietminderung

12.09.2009

Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen Hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat, zeigt in seinem neuesten Ratgeber, welche Vorkehrungen zu treffen sind, um Mietminderungen zu vermeiden und wie sich Vermieter im Falle von Mietkürzungen verhalten sollen.
Regensburg. – Was hat der Mietvertragsabschluss mit Wohnungsmängeln und Mietminderung zu tun? Bereits bei Abschluss des Mietvertrags und Übergabe der Wohnung werden, unter anderem durch das Übergabeprotokoll entscheidende Weichen gestellt.
Nur der Vermieter, der die Fallstricke kennt, kann sie geschickt umgehen. „Dadurch reduziert er erheblich das Risiko Opfer eines Mietminderungsanspruchs zu werden“, stellt Thomas Trepnau fest. „Andernfalls kann eine Mietminderung bis zu 100 % der Miete auffressen.
Informieren Sie sich genau darüber unter welchen Voraussetzungen ein Mieter die Miete kürzen kann, und unter welchen er es nicht darf!“ Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat hunderte von Seminaren für Vermieter und Verwalter durchgeführt. Mit verschiedensten Teilnehmern hat er immer wieder deren individuelle und höchst unterschiedliche Probleme diskutiert.
„Vor allem“ erklärt der Autor „wollen meine Leser und Seminarteilnehmer von mir wissen, wie hoch die Minderungsquote gegebenenfalls ist.“
Dabei verweist er auf sein neues Buch mit CD-ROM, in dem auch eine Mietminderungstabelle enthalten ist.
Genau so wichtig ist es, Fehler an der Mietsache zu vermeiden. Deshalb werden Themen wie feuchte Wände, Schimmelbildung, Lärm, Heizungsausfall etc. entsprechend ausführlich behandelt. „Verspielen Sie Ihre Ansprüche und Rechte als Vermieter nicht.”, empfiehlt der deutschlandweit bekannte Vermieter-Ratgeber aus Regensburg. „Ihre Vermietungstätigkeit muss trotz einem extrem komplexen und den Mieter schützenden Mietrecht eine lukrative Angelegenheit bleiben. Gerade in diesen unsicheren Zeiten soll Ihr in Immobilien investiertes Geld seinen Beitrag auch zu Ihrer künftigen Rente leisten.“
Das Buch ist als eBook oder gebundene Ausgabe mit kostenloser CD-ROM, die wichtige Arbeitshilfen enthält, im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages www.trepnau.net.

V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner:
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info@trepnau.net
http://www.trepnau.net



Tags: dach, feucht, feuchte, feuchtigkeit, heizungsausfall, hochwasser, lärm, mietkürzung, mietminderung, minderungsquote, schimmel, schimmelbildung, wand, wohnungsmängel
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Immobilien & Bauen > Inland - 13.03.2011 - Thomas Trepnau

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