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Immonet.de Redaktionstipp:

Häuser unterm Hammer

06.05.2008

Bei vielen Menschen in Deutschland steht das Wohnen in den eigenen vier Wänden ganz oben auf der persönlichen Wunschliste. Allerdings kommen auch Jahr für Jahr immer mehr Immobilien unter den Hammer. Eine Entwicklung, die sich bereits vor der aktuellen weltweiten Hypothekenkrise abzeichnete. 2007 wurden knapp 92.000 Häuser, Wohnungen, Gewerbeobjekte und Grundstücke an den deutschen Amtsgerichten zwangsversteigert – häufig weit unter dem Wert. Das Immobilienportal Immonet.de gibt Tipps, wie Sie durch frühzeitiges und vor allem aktives Handeln den Schritt in das Versteigerungsverfahren abwenden können und was Sie als Käufer beachten sollten.


Das vertraute Zuhause aufgeben

In den Strudel einer Zwangsversteigerung kann man schnell geraten. Übermäßiger Konsum, überschwänglicher Lebenswandel, aber auch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Scheidung führen im schlimmsten Fall dazu, dass das Eigenheim nicht mehr abbezahlt werden kann und die Bank das Verfahren zur Zwangsversteigerung beantragt. Dabei wiegen auch die emotionalen Belastungen besonders schwer – gerade wenn man bereits seit Jahrzehnten in den eigenen vier Wänden gelebt hat und am Familienheim hängt. Mit der Sorge, die Immobilie zu verlieren, geht oftmals die Angst vor dem sozialen Abstieg einher: man wird öffentlich angeprangert und jeder kann sehen, dass man pleite ist. Wer allerdings rechtzeitig die „Notbremse“ zieht und aktiv handelt, der kann im Idealfall eine drohende Zwangsversteigerung abwenden.


Schuldner sollten rechtzeitig und richtig handeln

Nachdem Immobilien häufig deutlich unter Wert versteigert werden, sollte der Schuldner rechtzeitig versuchen, auf dem freien Markt einen Käufer zu suchen – denn dort wird er in der Regel einen besseren Preis erzielen als bei einer Zwangsversteigerung. Experten wissen: das frühzeitige Handeln ist entscheidend. Hilfreich kann hier das Schalten einer Immobilienanzeige in einem großen Immobilienportale wie www.immonet.de sein oder der Einsatz eines Maklerbüros, welches auch über das Internet eine große potenzielle Käuferschicht erreicht. Das Eigenheim weit unter Wert zu verkaufen oder sogar zu „verschleudern“ muss also nicht sein! Das Timing und die Eigenmotivation sind dabei wichtige Erfolgsfaktoren.



Schnäppchen für Kenner

Des einen Leid, des anderen Freud – unter Umständen können zwangsversteigerte Objekte zum Schnäppchenpreis erworben werden. Die Möglichkeiten sind derzeit gut, denn seit einigen Jahren steigt die Zahl der Zwangsverssteigerungen stetig und einem großen Angebot steht eine vergleichsweise verhaltene Nachfrage gegenüber. Außerdem: die meisten Objekte gehen zwischen zehn und 30 Prozent unter dem geschätzten Verkehrswert an ihre neuen Besitzer.
Durchaus kommen auch wirkliche Schnäppchen unter den Hammer, die sogar zur Hälfte des Verkehrswertes versteigert werden. Der Kauf einer Immobilie auf dem Ersteigerungsweg kann sich also durchaus lohnen.


Ablauf einer Zwangsversteigerung: böse Überraschungen vermeiden

Die Termine einer Zwangsversteigerung werden immer öffentlich abgehalten und mindestens sechs Wochen vor der Versteigerung der Immobilie veröffentlicht. Ein Rechtspfleger leitet das Verfahren. Mitbieten kann dabei jeder: Privatmann, Makler, Kreditinstitut, Investor oder Bauträger. Man muss bei einer Zwangsversteigerung zwar kein Profi sein, aber wer auch wirklich ein Schnäppchen machen möchte, der sollte sich dennoch umfassend informieren. Wichtig ist der Blick in den Grundbuchauszug, der in der Versteigerungsakte beim zuständigen Gericht enthalten ist. Daraus geht hervor, ob die Nutzung uneingeschränkt möglich ist, oder ob andere Lasten, etwa lebenslanges Wohnrecht, übernommen werden müssen. Zudem liegt bei Gericht das Verkehrswertgutachten des Gutachters aus: Hier kann man sich über das Kaufobjekt, beispielsweise Grundstücksgröße, Wohnfläche, Baujahr, Zustand, Grundbucheintragungen, Belastungen, Grundriss und Verkehrswert informieren.


Idealerweise erfolgt eine Innenbesichtigung der Immobilie. Dabei ist Fingerspitzengefühl angebracht, denn die Bewohner, die ihr Heim gezwungenermaßen aufgeben müssen, sind nicht verpflichtet, den Kaufinteressenten hereinzulassen. Der Eigentümer hat häufig kein Interesse, seine Immobilie vielen Fremden zu zeigen. Aber wer möchte schon die Katze im Sack kaufen? Daher sollte man sich mit etwas Geschick und Freundlichkeit um einen Besichtigungstermin bemühen – möglichst in Begleitung eines Baufachmanns.


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Immobilien & Bauen > Wohnen und Einrichten - 29.04.2010 - Immonet.de

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