Kunden haben individuelle Anforderungen an den Betrieb und jede Firma selbst spezielle Ansprüche und Wünsche. Zusätzlich müssen Vorgaben der Berufsgenossenschaft erfüllt werden und natürlich der Landesbauordnung. Oft erfolgen die Umbaumaßnahmen sogar im laufenden Betrieb, was ebenfalls berücksichtigt werden muss. Nur eine intensive Planung, ein flexibles Schnittstellen-Management und eine professionelle Bauausführung führen zur optimalen und zukunftsfähigen Lösung für das Unternehmen.
Wichtig ist ein kompetenter Ansprechpartner für alle Beteiligten, bei dem sämtliche Fäden des Projektes zusammenlaufen. „Oftmals beißen sich die Anforderungen, und dann ist es die Kunst des Planers, Kompromisse zu finden und auszuhandeln, die alle zufriedenstellen“, weiß Markus Dosch, Geschäftsführer der FREYLER Industriebau. Der Industriebau-Spezialist FREYLER hat langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Produktionsgebäuden in der Lebensmittelindustrie, von der individuellen Bedarfsermittlung und Vorplanung über die Bauausführung bis zur Fertigstellung. Dieses Know-how und der zentrale Ansprechpartner ermöglichen einen reibungslosen Bauablauf. „Die frühzeitige Einbindung der verantwortlichen regionalen Ämter, die den Betrieb später abnehmen und beaufsichtigen müssen, ist Grundlage für den späteren Erfolg“, erklärt Markus Dosch weiter.
Die Einhaltung der verschiedenen
Vorschriften wird von den zuständigen Behörden in
bestimmten Zeitabständen kontrolliert. Hauptanliegen der
Lebensmittelhygiene ist der gesundheitliche
Verbraucherschutz. Besonders sensibel sind fleisch- oder
fischverarbeitende Betriebe sowie Molkereien und
milchverarbeitende Betriebe. Die Lebensmittelhygiene
fordert beispielsweise, dass eine Kontamination zwischen
den und während der Arbeitsgänge vermieden werden muss,
dass Wandflächen bis zu einer angemessenen Höhe glatt
sein müssen, helle Oberflächen verwendet werden und
Materialien leicht zu reinigen sind.
Zu beachten ist die EU-Verordnung über
Lebensmittelhygiene. Die Verordnung ist bewusst in weiten
Teilen offen formuliert, um die Regelungen flexibel zu
halten und eine angemessene Handhabe im Einzelfall zu
gewährleisten. Den Lebensmittelkontrolleuren vor Ort
eröffnet das einen gewissen Interpretationsspielraum. Mit
der EU Hygiene-Richtlinie sind die Betriebe verpflichtet,
sowohl ein wirkungsvolles Hygiene-Management zu betreiben,
als auch die durchgeführten Eigenkontrollen zu
dokumentieren.
Diese Richtlinien haben natürlich
Einfluss auf das Bauvorhaben. Dazu kommen die eigenen,
ganz speziellen Anforderungen für jeden Betrieb, die vor
allem die Spezialisten im Unternehmen selbst kennen.
„Ein guter Planer analysiert zuerst gemeinsam mit dem
Unternehmen die Anforderungen für das konkrete
Bauvorhaben und richtet später daran seine individuelle
Planung aus“, erklärt Markus Dosch von FREYLER. Sehr
wichtig in der Bauplanung ist die Vermeidung von
Kreuzungspunkten zwischen den „schwarzen“ und den
„weißen“ Bereichen. Beispielsweise in der
Fleischverarbeitung: Dort werden im „schwarzen“
Bereich die Tiere geliefert, später im „weißen“
Bereich verarbeitet. Hier kommen die Mitarbeiter nur über
Hygiene-Schleusen, zum Teil mit einer
„Pflicht-Handwäsche“, herein, das heißt, die Türen
öffnen sich nur nach einer Desinfektion der Hände. Auch
Stiefel, Sohlen und Schürzen werden gereinigt, Spinde mit
der Arbeits- und Straßenkleidung müssen voneinander
getrennt sein. Bereits in der Bauplanung sind daher alle
Abläufe und Wege zu definieren, um Kreuzungen von
„weißen“ und „schwarzen“ Bereichen zu vermeiden.
Die Wahl geeigneter Materialien ist natürlich von Projekt
zu Projekt unterschiedlich und muss die individuellen
Anforderungen berücksichtigen. „Wir bei FREYLER legen
Wert darauf, dass die Vorschriften erfüllt werden, dass
aber jeder Betrieb auch später in der Praxis wirklich
wirtschaftlich arbeiten kann“, erklärt Markus
Dosch.
In den „weißen“ Bereichen gibt es verschiedene Anforderungen, je nachdem, ob vorrangig nass oder trocken gereinigt wird. In Bereichen mit Nassreinigung müssen die Wandoberflächen entsprechend ausgebildet sein, je nach Raumhöhe auch die Deckenflächen. Die Einbauten, wie zum Beispiel die Bodenabläufe, sollten aus nicht rostendem Edelstahl sein. Für die Böden eignen sich Fliesenbeläge, Epoxidharz- bzw. allgemein Kunstharzböden, die mit Gefälle ausgebildet werden, um einen einwandfreien Wasserablauf zu gewährleisten, Eckbereiche sollten ausgerundet sein, damit sich kein Schmutz einnisten kann. Hohlräume und Ablageflächen sollten vermieden werden, diese ansonsten eine leichte Neigung aufweisen, und Fensterbänke wegfallen. Wichtig in der Lebensmittelindustrie ist die Temperierung der Waren. So darf bei vielen Produkten die Kühlkette nicht unterbrochen werden. Bei Gefrierprodukten geht es um Temperaturen unter -18°C, bei anderen Kühlwaren meist um einen Temperaturbereich zwischen 0 und 4°C, natürlich individuell je nach Produkt.
Einen raschen Überblick über die FREYLER Unternehmensgruppe erhalten Sie auch auf www.freyler.de.



