Obwohl der Begriff nun schon seit vielen Jahren in der
Branche üblich ist, verstehen die meisten Bauherren doch
etwas ganz anderes darunter, als die Anbieter solcher
schlüsselfertigen Häuser selbst. Hier sind
Missverständnisse vorprogrammiert, die dem oft unkundigen
Häuslebauer oft zu seinem Nachteil gereichen.
Dabei sollte man eigentlich glauben, das der Begriff
hinlänglich eingeführt ist, denn schlüsselfertig bauen
kann man inzwischen in allen bekannten Bauweisen und
Verfahren und es hat auch viele Vorteile. So hat der
Bauherr idealer Weise eine genaue Kostenkontrolle, einen
im voraus kalkulierten Festpreis und oft eine relativ
geringe Bauzeit.
Gerade für den Laien, und das sind fast alle Bauherren
vor ihrem ersten eigenen Hausbauprojekt, suggeriert das
ein hohes Maß an Sicherheit und Transparenz.
Vertrauensvoll begibt man sich in die erfahrenen Hände
der Hausbaufirmen und freut sich auf ein komplett fertiges
Haus, das nur noch auf den Möbelwagen wartet.
Doch genau hier liegt der große Irrtum bzw. die Ursache
für eingangs beschriebene Missverständnisse. Es ist
nämlich durchaus üblich, dass ein schlüsselfertiges
Haus nicht bezugsfertig ist.
Eine allgemeingültige Definition von „schlüsselfertig“ gibt es nicht
Ein Hauptgrund dafür ist sicher die Tatsache, dass der
Begriff weder in irgend einer Weise geschützt noch
irgendwie juristisch definiert ist, sondern von jedem
Anbieter anders ausgelegt und interpretiert wird.
Grundsätzlich kann man sagen, dass sich der Bauträger
zwar bis zur letzten Schraube um alles kümmert, aber in
den seltensten Fällen wird er diese besagte „letzte
Schraube“ auch selber eindrehen.
Wie aus den Gerichtsurteilen der letzten Jahre hervorgeht,
ist immer nur das auch justiziabel, was in der Bau- und
Leistungsbeschreibung vertraglich vereinbart ist.
So sind in den Leistungsbeschreibungen oft die
Malerarbeiten nicht enthalten, Wand- und Bodenbeläge bzw.
deren Verlegung fehlen, die Anschlüsse für Elektro –
und Sanitär und manchmal sogar die Bodenplatte.
Deshalb muss die dem Kaufvertrag beigelegte
Baubeschreibung alle von den einzelnen Gewerken zu
verrichtenden Arbeiten enthalten. Einige Anbieter fügen
ihren Baubeschreibungen auch noch so genannte
„Negativkataloge“ hinzu, die dann ausdrücklich
ausweisen, was alles nicht gemacht wird.
Doch woher soll der Laie überhaupt wissen, worauf er zu
achten hat und auf welche Leistungen er unbedingt bestehen
sollte, um dann im Nachhinein nicht in eine ausweglose
Kostenfalle zu tappen?
Professionelle und unabhängige Beratung unbedingt empfohlen
Um im
Vorfeld diese Kostenfallen sicher zu umgehen, ist es jedem
Bauinteressenten daher dringend geraten, sich einer
professionellen und unabhängigen Beratung und
Bauaufklärung zu bedienen. Architekten und Bauingenieure,
die als unabhängige Sachverständige oder Bauaufklärer
ihre Dienste anbieten, können so mit dem Kunden die Bau-
und Leistungsbeschreibung der verschiedenen Anbieter
studieren und all jene fehlenden Arbeiten entdecken, an
die ein Laie niemals denken würde.
Durch nicht kalkulierte Kosten bei einem
schlüsselfertigen Objekt können leicht einige zehtausend
Euro an Mehrkosten hinzu kommen, die am Ende die
Finanzierung der Bauherren bis aufs Äußerste
strapazieren kann und dem Traum vom eigenen Haus über
viele Jahre zu einem Alptraum werden lassen könnte.
Die Firma K.O.M. concept bietet daher nur ein komplett
einzugsfertiges Haus an, das zum kalkulierten Festpreis
keinerlei Eigenleistungen mehr bedarf.
Aber auch alle, die sich später lieber für einen
anderen, nicht von ihr angebotenen Haustyp entscheiden,
können die Leistungen der Bauaufklärer von K.O.M.
concept als unabhängige Berater für Ihre weitere
Haussuche gern in Anspruch nehmen.



